GbR: Wer sich zusammenschließt, sollte das melden

19-APR-10

Schließen sich zwei selbstständige Handwerker zusammen und verkaufen sie Waren über die Internetplattform eBay (der eine besorgt die Waren, der andere übernimmt den Verkauf), so kann das Finanzamt die Vorsteuererstattung kippen, wenn die Rechnungen über den Wareneinkauf nur auf den Namen des "Einkäufers" ausgestellt waren. Denn es hatte sich um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gehandelt, die durch ihre Partnerschaft entstanden ist. Somit hätten auch die Rechnungen als Adressat die GbR haben müssen. Das gelte selbst, wenn die GbR "ohne das Wissen der Partner entstanden ist". (Niedersächsisches FG, 16 K 56/09)