Arbeitnehmer: Pauschale Behauptung lässt AU nicht unwirksam werden

04-JAN-10

Ist ein Arbeitnehmer krank und hat er seinem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes eingereicht, so darf der Arbeitgeber dem Kranken nicht den Lohn vorenthalten, wenn er über einen Zeugen erfahren haben will, dass der Mitarbeiter gar nicht krank sei. Nur wenn der Brötchengeber durch konkrete Tatsachen belegen könne, dass der Beschäftigte "blau" mache, könne das Attest eines Arztes erschüttert werden, entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Sei das nicht der Fall, so müsse der Lohn gezahlt werden. (AZ: 9 Sa 156/09)